DER ENERGIEAUSWEIS

    

   - EINFACH UND KURZ ERKLÄRT -

 

 

Wer braucht einen Energieausweis?

 

 

Mittlerweile ist der Gebäudeenergieausweis bei Vermietung und Verkauf für fast alle Wohngebäude Pflicht.   
Wenn Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen, ist kein Energieausweis nötig. 
Bei Verkauf oder Vermietung müssen Sie Interessenten den Energieausweis vorlegen.
Wer keinen Ausweis besitzt, kann bei Kontrollen hohe Geldstrafen riskieren.

 

Alle Vorschriften sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 festgelegt.

 

 

Verbrauchs- und bedarfsorientierter Energieausweis

 

 

Es gibt 2 Arten von Gebäudeenergieausweisen.

 

Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt an, wie viel Energie die Bewohner der Immobilie in den letzten drei Jahren verbraucht haben. Die Angaben hängen also auch davon ab, wie sparsam die Bewohner in ihrem Energieverbrauch sind. Stand die Immobilie lange leer, ist das Ergebnis nicht aussagekräftig!

 

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist umfassender. Er analysiert die Bausubstanz und die Heizung. Auf dieser Basis wird ein Wert errechnet, der unabhängig vom Verhalten der Bewohner ist. Somit lässt er sich gut mit anderen Immobilien vergleichen.

Beide Energieausweise sind zehn Jahre lang gültig.

 

 

Welcher Energieausweis für Nicht-Wohngebäude?

 

Grundsätzlich brauchen Sie bei einem Nicht-Wohngebäude beim Verkauf ebenso einen Energieausweis wie bei einem Wohnhaus. Es gibt aber einen Unterschied: Bei Nicht-Wohngebäuden reicht immer ein Verbrauchsausweis.

 

 

Woher bekommt man einen Energieausweis?

 

Den Energieausweis bekommen Sie bei Ihrem Energieversorger, Energieberater, Architekten,
Ingenieur oder Heizungsbauer.

 

 

 

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beschaffung des Energieausweises.

 

 

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