Die Bewertung von Immobilien ist staatlich geregelt.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung sieht 3 verschiedene Modelle zur Bewertung vor:
Eine kostengünstigere Variante stellt die kurze neutrale Immobilienbewertung über Ihren Immobilienmakler dar. Sie wird oft verwendet um familieninterne Angelegenheiten zu klären.
Wichtig zu wissen:
Bei einer Immobilienbewertung handelt es sich nicht um ein Gutachten nach den Richtlinien des § 194 BauGB, sondern um eine fundierte Einwertung für Sie als Eigentümer.
Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Suche nach einem Immobilien-Gutachter.