WERTERMITTLUNG

WELCHE VERFAHREN ZUR IMMOBILIENBEWERTUNG ?

 

 Die Bewertung von Immobilien ist staatlich geregelt.

Die Immobilienwertermittlungsverordnung sieht  3 verschiedene Modelle zur Bewertung vor:

 

  • Für ein Vergleichswertverfahren ist es notwendig, dass die Immobilie mit genügend anderen Häusern oder Wohnungen vergleichbar ist. Das bezieht sich auf die wichtigsten Kriterien, also Lage, Alter, Bauweise und Gebäudeart. 

 

  • Falls nicht genügend Vergleichsimmobilien zur Verfügung stehen, ist auch ein Sachwertverfahren möglich. Dazu werden Bodenwert, Gebäudewert, Lage und Alter der Immobilie herangezogen.

 

  • Außerdem gibt es noch das Ertragswertverfahren. Dabei wird der Immobilienwert anhand der zu erwartenden Erträge aus der Immobilie ermittelt. 

 

 

 

Eine kostengünstigere Variante stellt die kurze neutrale Immobilienbewertung über Ihren Immobilienmakler dar. Sie wird oft verwendet um familieninterne Angelegenheiten zu klären.

 

 

 

Wichtig zu wissen:

Bei einer Immobilienbewertung handelt es sich nicht um ein Gutachten nach den Richtlinien des § 194 BauGB, sondern um eine fundierte Einwertung für Sie als Eigentümer.

 

 

 

Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Suche nach einem Immobilien-Gutachter.

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